Wertberichtigungen und Abschreibungen

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte verlieren durch Alter und Verschleiss an Wert. 
Dieser Wertverlust muss als Aufwand der Erfolgsrechnung in der richtigen Geschäftsperiode ausgewiesen werden.

Wertberichtigungen

  • Wertberichtigungen sind auf Aktiven und Passiven möglich.
  • Wertberichtigungen auf dem Anlagevermögen nennt man Abschreibungen.
  • Wertberichtigungen auf den Forderungen gegenüber Kunden (Debitoren) heissen „Delkredere“.
  • Wertberichtigungen auf den Finanzanlagen werden in der Regel über den ausserordentlichen Erfolg abgebildet und nicht über den Finanzerfolg.

Direkte Verbuchungsmethode




Abschreibungen

Wertberichtigungen auf dem Anlagevermögen nennt man Abschreibungen.

Sachgüter wie Maschinen, Mobiliar oder Fahrzeuge werden als Anlagevermögen in der Bilanz erfasst, wenn das Unternehmen plant, sie während mehrerer Jahre zu verwenden. Die Sachgüter werden nicht zum Weiterverkauf angeschafft. 





Abschreibungen sind erforderlich:

  • Um den richtigen Wert des Vermögens in der Bilanz zu ermitteln
  • Um den Erfolg des aktuellen Geschäftsjahres in der Erfolgsrechnung auszuweisen
  • Um liquide Mittel für den Ersatz oder die Reparatur der Sachgüter zu beschaffen.


Berechnung des Abschreibungsbetrags

Gemäss Gesetz soll der tatsächliche Wertverlust als Abschreibung verbucht werden. In der Praxis fehlt aber oft die Zeit und das Fachwissen, um den aktuellen Wert zuverlässig zu bestimmen und externe Gutachten sind schlicht zu teuer.

Darum kommen in der Praxis standardisierte Berechnungsmethoden zum Einsatz: 


Lineare Abschreibung (vom ursprünglichen Anschaffungswert)

Kommt zur Anwendung, wenn der Vermögenswert über die Jahre gleichmässig an Wert verliert.




Degressive Abschreibung (vom aktuellen Buchwert)

Kommt zur Anwendung, wenn Vermögenswerte in den ersten Jahren des Gebrauchs am meisten Wert verlieren. Die Kalkulation ist aufwändiger als bei der linearen Methode.







Markt- und Verkehrswert versus Praxis der Steuerverwaltung

Mit den Abschreibungen soll der tatsächliche Wert einer Anlage (Markt- oder Verkehrswert) und deren Werteverzehr in der Buchhaltung abgebildet werden. Diesen für jeden Vermögenswert verlässlich zu berechnen ist in der Praxis sehr aufwändig.

Die eidg. Steuerverwaltung hat ausserdem die maximal zulässigen Abschreibungen für die gängigsten Positionen des Anlagevermögens definiert.
Bei Motorfahrzeugen dürfen maximal 40% des Buchwertes abgeschrieben werden.




Je nach Abschreibungsmethode kommt es zu grossen Differenzen des ausgewiesenen Vermögenswerts. Da Abschreibungen erfolgsrelevant sind, wird auch ein unterschiedlicher Gewinn in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.

Deshalb müssen Unternehmen die angewandte Bewertungsmethode auch im Anhang der Jahresrechnung ausweisen.




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