Sozialversicherungen bei selbstständig Erwerbstätigen

Arbeitnehmende sind in der Schweiz automatisch versichert. Der Arbeitgeber rechnet die Sozialversicherungsbeiträge mit seiner Ausgleichskasse ab. Den Arbeitnehmerbeitrag zieht er vom Bruttolohn ab.

Selbständigerwerbende hingegen müssen sich selber um sämtliche Belange der Sozialversicherung kümmern.
Sie sind aber weder obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, noch gegen Unfall und sind auch nicht den Bestimmungen über die berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt.

Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die:
  • unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie
  • in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), zur Invalidenversicherung (IV) und an die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar, der auf ihren 17. Geburtstag folgt.

Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes.
Die aktuellen Beitragssätze des Kantons Bern finden Sie hier>>

Auftrag

Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Unterschiede zwischen Angestellten und selbstständig Erwerbstätigen betreffend die Sozialversicherungen.

Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.

Lesen Sie das oben erwähnte Merkblatt.
Die „Übersicht über die Sozialversicherungen“ enthält einen Vergleich zwischen Angestellten und Selbstständigen betreffend die Beitragspflicht.

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