Familienausgleichskasse
Die Leistungen umfassen :
- Kinderzulagen
- Zulagen für die berufliche Ausbildung.
KINDERZULAGEN
Kinderzulagen werden für jedes Kind unter 16 Jahren
mit Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Staat mit dem die Schweiz ein
Sozialversicherungsabkommen hat ausbezahlt.
Sie werden bis zum 20.
Altersjahr ausbezahlt, wenn das Kind wegen Krankheit oder Invalidität
keine Erwerbstätigkeit ausüben kann und noch keine ganze IV-Rente
bezieht.
Eine Zulage steht zunächst der Person zu, welche die Obhut über das Kind hat. Sie kann aber auch an den Inhaber der elterlichen Gewalt oder an Personen ausbezahlt werden, die zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Eine Zulage steht zunächst der Person zu, welche die Obhut über das Kind hat. Sie kann aber auch an den Inhaber der elterlichen Gewalt oder an Personen ausbezahlt werden, die zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Die Zulagen betragen im Kanton Bern pro Monat CHF 230.00.
ZULAGEN FÜR BERUFLICHE AUSBILDUNG
Für Personen zwischen 16 und 25 Jahren, die
studieren oder eine berufliche Ausbildung absolvieren, beträgt die
Zulage im Kanton Bern CHF 290.00 pro Monat.
Studierende oder Erwachsene in Ausbildung können verlangen, dass ihnen die Zulage persönlich ausbezahlt wird, wenn sie vom Anspruchsberechtigten nicht unterstützt werden.
Studierende oder Erwachsene in Ausbildung können verlangen, dass ihnen die Zulage persönlich ausbezahlt wird, wenn sie vom Anspruchsberechtigten nicht unterstützt werden.
ANSPRUCH
Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und
erlischt mit dem Lohnanspruch. Der jährliche Bruttolohn muss mindestens CHF 7’050.00 betragen.
Der Anspruch auf Zulagen kann eine begrenzte Zeit weiterbestehen, wenn
der Berechtigte aus einem wichtigen Grund an der Arbeit verhindert ist,
namentlich bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Militärdienst.
Pro Kind darf nur eine Familienzulage bezogen werden.
Pro Kind darf nur eine Familienzulage bezogen werden.
(Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Bern)
BEITRÄGE KANTON BERN
Im Kanton Bern entrichtet nur der Arbeitgeber die Beiträge an die Familienausgleichskasse. Sie betragen 1.8% des massgeblichen Lohnes.Auftrag
Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes über die FamilienzulagenErklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Familienzulagen.
Was sind die Aufgaben des Arbeitgebers und wie viel Kosten diese?
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.
Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr.
Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Familienausgleichskasse).
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