Wie viel ist mein Vermögen wert?


In der Bilanz werden Vermögenswerte und Schulden erfasst und die Erfolgsrechnung weist Aufwände und Erträge aus.

Wenn die Firma etwas kauft, reduziert sich der Gewinn nicht zwangsläufig.

Haben die folgenden Geschäftsfälle einen Einfluss auf den ausgewiesenen Gewinn in der Erfolgsrechnung?


Die Firma kauft einen Computer für 2000.- und rechnet damit, dass er maximal ein Jahr verwendet wird:

Ja. In die Bilanz werden nur Anschaffungen aufgenommen, die dem Unternehmen längerfristig zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Buchungssatz: 6570 Informatikaufwand an 1020 Bank CHF 2000.-


Die Firma kauft eine Drucker-Infrastruktur für 12’000.- und rechnet damit, dass diese 3 Jahre in Betrieb sein wird. 


Im Zeitpunkt des Kaufes handelt es sich um eine erfolgsneutrale Verschiebung von Vermögenswerten.
Buchungssatz:  1520 Informatik / EDV an 2000 Kreditoren  CHF 12‘000.-

 

In der Erfolgsrechnung wird lediglich der Werteverzehr für das aktuelle Geschäftsjahr belastet, also maximal CHF 4000.-
Buchungssatz: 6800 Abschreibungen an 1520 Informatik / EDV CHF 4 ‘000.-




Grundsatz

Wenn mindestens ein Konto der Erfolgsrechnung involviert ist, verändert die Buchung Ihren Gewinn.
Wenn jedoch zwei Bilanzkonten betroffen sind, handelt es sich lediglich um eine erfolgsneutrale Verschiebung von Vermögenswerten (Aktiven- oder Passiventausch).


Bilanzierungspflicht und Bilanzierungsfähigkeit

Der Gesetzgeber schreibt vor, unter welchen Voraussetzungen Vermögenswerte und Fremdkapital in der Bilanz aufgenommen werden müssen (Bilanzierungspflicht) und wann diese nicht bilanziert werden können (Bilanzierungsfähigkeit). 

Aktiven
Vermögenswerte dürfen in die Bilanz aufgenommen werden, wenn

  • sie dem Unternehmen tatsächlich gehören und das Unternehmen frei über sie verfügen kann,
  • sie als Ressource die Geschäftstätigkeit unterstützen, damit das Unternehmen in Zukunft durch den Einsatz dieser Ressource Erträge erwirtschaften kann (ein Mittelzufluss ist wahrscheinlich)
  • und wenn der Wert zuverlässig geschätzt werden kann

Passiven
Verbindlichkeiten müssen als Fremdkapital bilanziert werden, wenn
  • aufgrund der Gesetzeslage und der allgemeinen Geschäftspraxis damit zu rechnen ist, dass die Verbindlichkeit in Zukunft zu einem Mittelabfluss führen wird
  • und wenn die Höhe der Verbindlichkeit verlässlich geschätzt werden kann.


Bewertungsvorschriften

Die Bewertung von Aktiven und Passiven muss vorsichtig erfolgen, darf aber die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens durch Dritte nicht verhindern.
  • Aktiven und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich einzeln bewertet.
  • Wenn sie das erste Mal in der Bilanz erfasst werden, dürfen höchstens Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen werden.
  • Altersbedingter Wertverlust und nutzungsbedingter Verschleiss sind durch Wertberichtigungen und Abschreibungen zu berücksichtigen.
  • Auch wenn der Marktwert einer Bilanzposition steigt, werden in der Regel maximal die Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen.

Eine Bewertung zum Marktpreis oder Verkehrswert ist nur für Aktiven möglich, für die es einen regelmässigen, liquiden und öffentlichen Handel gibt wie zum Beispiel die Börse.














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