Zeitliche Abgrenzung in der Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung zeigt Aufwände und Erträge für eine bestimmte Rechnungsperiode. 
Im Geschäftsalltag gibt es viele Aktivitäten, welche sich nicht an den Zeitrahmen des Geschäftsjahres halten.

Es gilt: Aufwände und Erträge werden in der Rechnungsperiode abgebildet, aus der sie entstanden sind. Unabhängig davon, wann der Geldfluss erfolgt oder die Rechnungen gestellt werden.

Beispiele:


  • Wegen eines Defekts an einer Maschine in unserer Produktionsstrasse wurde das Grundwasser verschmutzt. Wir werden voraussichtlich Busse und Schadenersatz leisten müssen und es ist noch nicht klar, ob der Lieferant der Maschine dafür haftet. Das heutige Ereignis wird höchstwahrscheinlich in Zukunft zu einem Geldabfluss führen.
  • Es wird im Jahr 1 eine selbst produzierte Maschine verkauft. Gesetzlich sind wir verpflichtet, Garantieleistungen während eines bestimmten Zeitraumes zu erbringen. Sollten im Jahr 2 Garantieleistungen erbracht werden müssen, hängt dies mit mangelhaften Maschine zusammen, welche im Jahr 1 verkauft wurde.
  • In einem Produktionsbetrieb sind Grossrevisionen am Maschinenpark in regelmässigen Abständen üblich und erforderlich. Wird auf eine dieser Grossrevisionen absichtlich verzichtet, ist eine Rückstellung für deren Nachholung in einer nächsten Periode zu bilden.
  • Am 31. Oktober wird die Miete der Lagerhalle für die nächsten 12 Monate im Voraus bezahlt. In die aktuelle Rechnungsperiode gehören aber nur 2 Monatsmieten.
  • Der Hypothekarzins ist immer am 30. Juni für die vergangenen 12 Monate fällig.

Um diese zeitlichen Abgrenzungen vorzunehmen, stehen zwei buchhalterische Methoden zur Verfügung:


Sie unterscheiden sich in der Gewissheit über die Verpflichtung:
  • Die Rechnungsabgrenzung kommt zum Zuge, wenn Betrag, Zeitpunkt der Fälligkeit und Schuldner bzw. Gläubiger bekannt sind.
  • Rückstellungen werden gebildet, wenn Höhe und Zeitpunkt des Eintritts noch unbestimmt sind.
  • Separate Kreditorenkonten sind eine Sonderlösung für Sozialversicherungsbeiträge und die Mehrwertsteuer aufgrund der Abrechnungsverfahren.

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